Im Rahmen des Bauprogramms „Anpassung des öffentlichen Hochwasserschutzes“ musste die Harburger Hafenschleuse den geltenden Bemessungswasserständen angepasst werden. Es war erforderlich, die Schleuse auf eine Schutzhöhe von + 8,60 m NN
auszubauen.
Hierzu wurde um die Schleusenkammer eine mittels eingepresster Spundwände und Bohrpfähle tiefgegründete Stahlbetonwinkelstützkonstruktion hergestellt und durch aufwendige Fugenbandkonstruktionen an den Bestand angeschlossen. Auch die Torkammern und Toranschläge wurden durch Stahlbetonaufsätze auf die neue Schutzhöhe gebracht. Weiterhin wurden im Schutz eines temporären Spundwandverschlusses, welcher im Bauzustand den Binnenhafen zur Süderelbe hin abschottete und gleichzeitig den Hochwasserschutz gewährleistete, beide Schleusentore mittels Schwimmkran ausgehoben. Diese wurden an Land versetzt, eingehaust, gestrahlt, beschichtet und stahlbaumäßig auf die neue Schutzhöhe aufgestockt sowie maschinentechnisch überarbeitet. Da der Altanstrich der Tore schadstoffhaltig war, mussten alle diese Arbeiten unter strengen Arbeitsschutzauflagen in entsprechenden Einhausungen ausgeführt werden.
Die Arbeiten an den Schleusentoren wurden in einer 7-wöchigen Sperrpause erbracht, in der die Schleuse und somit der Harburger Binnenhafen für jeglichen Schiffsverkehr unpassierbar war. Während der Sperrung wurden auch die Laufschienen im Drempel der beiden Tore erneuert, der Einbau der neuen Antriebe, Seiltrommeln und Schütze eingebaut sowie die Verkabelung durchgeführt. Im gleichen Zug wurden die Maschinenhäuser am Außen- und Binnenhaupt erneuert, um die Funktion der Schleuse als Ein- und Ausgang des Harburger Binnenhafens zu erhalten. Zusätzlich wurde die alte Steuerwarte durch ein neues Betriebsgebäude ersetzt, welches schlüsselfertig erstellt wurde. Die gesamte Elektro- und Steuerungstechnik wurde erneuert und überarbeitet. Alle statischen Berechnungen, die Ausführungsplanung, sämtliche Stahlbeton- und Spundwandarbeiten sowie alle Stahlbauleistungen mit den erforderlichen Zulassungen wurden von den Arbeitsgemeinschaftspartnern in Eigenleistung erbracht.
(Ausführung in Arbeitsgemeinschaft)